Wenn Ihr Kunde weniger Bezahlt, als Sie dem Kunden in Rechnung gestellt haben und Sie die Minderzahlung akzeptieren, müssen Sie eine Stornorechnung (Gutschrift) erstellen.
Achtung: Nicht bei Haftrücklass/Sicherheitseinbehalt!
Ein Beispiel wenn es sich um eine ZWISCHENRECHNUNG (Teilrechnung) handelt:
Wenn es sich um eine SCHLUßRECHNUNG handelt müssen Sie den Auftrag ändern: