Ausbuchung von uneinbringlichen Honoraren bzw. Teilhonoraren

Wenn die Honorarnote nicht vollständig bezahlt wird, können Sie den uneinbringlichen Restbetrag auf folgende Weise ausbuchen:

:help: Ist der bezahlte Betrag geringer als der Rechnungsbetrag, so wird ein Eintrag mit der Differenz zum Rechnungsbetrag generiert und in der Honorarnotenübersicht weiterhin angezeigt dh. es wird eine Folgehonorarnote mit dem Restwert generiert. (In unserem Beispiel oben mit der Folgenummer (2.)). Wenn eine Honorarnote in mehreren Teilbeträgen bezahlt wird, erhöht sich die Nummer fortlaufend bis die Honorarnote vollständig bezahlt wurde. In solchen Fällen können Sie die Rechnungsgeschichte betrachten, um die gestaffelten Zahlungseingänge zu der Honorarnote abzurufen.