Die Eingabe der tatsächlich geleisteten Stunden erfolgt ganz normal, wie bisher auch.
Die neuen Arbeitszeiten müssen in den Normalarbeitszeiten der MitarbeiterInnen berücksichtigen werden.
Siehe dazu auch die Handlungsanleitung der WKO:
https://www.wko.at/service/t/aussenwirtschaft/PDF-Handlungsanleitung-Corona-Sozialpartnervereinbarung-F_1.pdf
oder für Deutschland die Informationen der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
Wenn die Normalarbeitszeiten rückwirkend herabgesetzt wurden, muss man nach der Anpassung der Normalarbeitszeit, einmal die Differenzstunden neu zuordnen.