Ausbuchung/Storno von uneinbringlichen Honoraren bzw. Teilhonoraren
Wenn die Honorarnote nicht vollständig bezahlt wird, können Sie den uneinbringlichen Rest auf folgende Weise ausbuchen:
Honorarnote zuerst als „erledigt“ setzen und im Feld „Bezahlter Betrag“ die tatsächlich bezahlte Summe eingeben.
Es wird eine Folgehonorarnote mit dem Restwert generiert.
Duplizieren Sie diese Folgehonorarnote und geben Sie vor dem offenen Betrag „-“ (minus). Verwenden Sie die gleiche Rechnungsnummer und geben Sie zusätzlich die Bezeichnung „S“ damit sofort ersichtlich ist, dass es sich um eine Stornobuchung handelt.