Vorgehen bei Minderzahlung durch den Kunden

Wenn Ihr Kunde weniger Bezahlt, als Sie dem Kunden in Rechnung gestellt haben und Sie die Minderzahlung akzeptieren, müssen Sie eine Stornorechnung (Gutschrift) erstellen.

:righty: Achtung: Nicht bei Haftrücklass/Sicherheitseinbehalt!

Ein Beispiel wenn es sich um eine ZWISCHENRECHNUNG (Teilrechnung) handelt:

  • Ihre aktuelle Abrechnung sieht so aus:
  • Der Kunde zahlt bei Phase 5 Mitwirkung bei der Vergabe nur 50%:
  • in diesem Fall müssen Sie, wenn Sie die verminderte Zahlung akzeptieren, eine Stornorechnung erstellen (mit einer neuen Rechnungsnummer!).

:righty: Wenn es sich um eine SCHLUßRECHNUNG handelt müssen Sie den Auftrag ändern: