Vorgehen bei Minderzahlung durch den Kunden
Wenn Ihr Kunde weniger Bezahlt, als Sie dem Kunden in Rechnung gestellt haben und Sie die Minderzahlung akzeptieren, müssen Sie eine Stornorechnung (Gutschrift) erstellen.
Achtung: Nicht bei Haftrücklass/Sicherheitseinbehalt!
Ein Beispiel wenn es sich um eine ZWISCHENRECHNUNG (Teilrechnung) handelt:
- Ihre aktuelle Abrechnung sieht so aus:
- Der Kunde zahlt bei Phase 5 Mitwirkung bei der Vergabe nur 50%:
- in diesem Fall müssen Sie, wenn Sie die verminderte Zahlung akzeptieren, eine Stornorechnung erstellen (mit einer neuen Rechnungsnummer!).
Wenn es sich um eine SCHLUßRECHNUNG handelt müssen Sie den Auftrag ändern:
- Erstellen Sie danach auch eine Stornorechnung (mit einer neuen Rechnungsnummer!).