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Gegen neuen Auftrag ersetzen

Zeigt Ihnen welche Abrechnungen von einem Auftrag (Alt) auf einen anderen Auftrag (Neu) umgebucht wurden.

Siehe Änderung des Auftrags

Ändert sich der Auftrag (etwa durch eine andere Anforderung l.t. HOAI), können bestehende Abrechnungen einem neuen Auftrag zugeordnet werden: „Gegen neuen Auftrag ersetzen“.

  • Listenpunkt

Legen Sie dazu ein neues beauftragtes Angebot (Auftrag), über Projekte (Duplizieren!) oder den HOAI Butler an.

Wenn der neue Auftrag die gleiche Auftragsnummer hat, also praktisch den alten Auftrag ablöst,
kann dieser über die Option „Alten Auftrag ungültig setzen“, automatisch auf ungültig gesetzt werden.

Vermischung von HOAI Versionen und Zuschlägen

Ersetzen Sie kein Angebot, dass mit dem HOAI Butler noch in X2 erstellt wurde, durch ein neues Angebot aus X3 oder X4!
Ersetzen Sie kein Angebot, dass mit dem HOAI Butler noch in X4 14.4 oder älter erstellt wurde, durch ein neues Angebot aus X4 14.5 oder neuer!

HOAI Butler X3 bzw. X4 14.4

Beim HOAI Butler aus X4 14.4 oder älter muss der Umbauzuschlag als eigener Zuschlag nach dem Leistungsphasenbild eingetragen werden.

Dadurch wird im Angebot ein eigenes Arbeitspaket erzeugt, welches diesen Umbauzuschlag abbildet.

HOAI Butler X4 14.5

Diese alte Variante des Umbauzuschlags kann im HOAI Butler aus X4 14.5 nachgebildet werden.

Hierfür muss eine „Zusätzliche Leistung“ erstellt werden, welche als „Art des Zuschlags“ den Wert Prozent | Erbrachte Leistungen definiert hat.

Somit wird der Zuschlag exakt gleich berechnet wie beim Umbauzuschlag des HOAI Butlers aus X4 14.4 oder älter.

Der HOAI Butler aus X4 14.5 bietet nun allerdings ebenfalls eine neue Art, wie der HOAI Umbauzuschlag eingegeben werden kann.

Der Zuschlag kann pro Leistungsphase mittels der Funktion „Erweiterte Einstellung aller Phasen“ definiert werden. Hierbei kann beispielsweise eine Prozentwert pro Leistungsphase definiert werden, welcher sich dann als Umbauzuschlag aufsummiert.

Sie müssen sicherstellen, dass durch die Änderung des Auftrags sowohl die HOAI Version als auch die Art des Zuschlags identisch ist!
Für bereits teilweise abgerechnete Angebote/Aufträge müssen Sie die zuvor verwendete HOAI Version bzw. Art des Zuschlags beibehalten!
Wenn Sie die HOAI Version oder die Art des Zuschlags ändern möchten, müssen Sie das alte Angebot verwerfen und ein neues Angebot mit den alten Werten als Startwert beginnen!