Ausbuchung von uneinbringlichen Honoraren bzw. Teilhonoraren
Wenn die Honorarnote nicht vollständig bezahlt wird, können Sie den uneinbringlichen Restbetrag auf folgende Weise ausbuchen:
- Wählen Sie eine Honorarnote aus der Tabelle der gestellten Honorare aus und klicken Sie auf „Erledigt“ im Funktionsbereich. Tragen Sie im nachfolgenden Dialog den tatsächlich bezahlten Betrag ein.
Ist der bezahlte Betrag geringer als der Rechnungsbetrag, so wird ein Eintrag mit der Differenz zum Rechnungsbetrag generiert und in der Honorarnotenübersicht weiterhin angezeigt dh. es wird eine Folgehonorarnote mit dem Restwert generiert. (In unserem Beispiel oben mit der Folgenummer (2.)). Wenn eine Honorarnote in mehreren Teilbeträgen bezahlt wird, erhöht sich die Nummer fortlaufend bis die Honorarnote vollständig bezahlt wurde. In solchen Fällen können Sie die Rechnungsgeschichte betrachten, um die gestaffelten Zahlungseingänge zu der Honorarnote abzurufen.
- Duplizieren Sie diese Folgehonorarnote
- Geben Sie im Feld Bezahlter Betrag (netto) das Minus „-“ vor dem offenen Betrag ein.
- Verwenden Sie die gleiche Rechnungsnummer und geben Sie zusätzlich die Bezeichnung „S“ welche die Stornobuchung kennzeichnet.
- Setzen Sie letztendlich auch diese „negative“ Honorarnote auch als erledigt.