Ausbuchung von uneinbringlichen Honoraren bzw. Teilhonoraren
Wenn die Honorarnote nicht vollständig bezahlt wird, können Sie den uneinbringlichen Rest auf folgende Weise ausbuchen:
- Honorarnote zuerst als „erledigt“ setzen und im Feld „Bezahlter Betrag“ die tatsächlich bezahlte Summe eingeben.
- Es wird eine Folgehonorarnote mit dem Restwert generiert.
- Duplizieren Sie diese Folgehonorarnote und geben Sie vor dem offenen Betrag „-“ (minus). Verwenden Sie die gleiche Rechnungsnummer und geben Sie zusätzlich die Bezeichnung „S“ damit sofort ersichtlich ist, dass es sich um eine Stornobuchung handelt.