Vorgehen bei Änderung der Mehrwertsteuer (19% - 16%)

In diesem Beispiel gehen wir davon aus, dass Sie bereits Zwischenrechnungen/Abschlagszahlungen mit einem anderen Mehrwertsteuersatz (19%) erstellt haben.

Beide Rechnungen wurden bereits bezahlt.

Nun soll zum heutigen Tag eine End-/Schlussrechnung gelegt werden, bei der ein neuer Mehrwertsteuersatz (16%) gültig ist.

Zum heutigen Tag legen wir eine Gegenbuchung an:

Wichtig dabei ist, dass der gleiche Mehrwertsteuersatz (19%) genutzt wird, wie in den ursprünglichen Zwischenrechnungen/Abschlagszahlungen.

Zum heutigen Tag legen wir nun die End-/Schlussrechnung mit dem neuen Mehrwertsteuersatz (16%) an:

:!: Bitte beachten Sie, dass die Rechnung den Rechnungsbetrag mit der neuen Umsatzsteuer ausweist, NICHT aber die zuviel bezahlte Umsatzsteuer!

Die Ausgabe der Rückerstattung/Nachverrechnung erfolgt im nächsten Schritt und nicht direkt im Rechnungsdokument.

Gehen Sie dazu in das Modul Honorare und lassen Sie sich eine Liste der Honorare ausgeben, bei denen der Status „Offen“ ist. Sie sollten die beiden neu erstellten aus Schritt 1 und 2 sehen.

In diesem Fall ergibt sich eine Rückerstattungsbetrag von 300€.