Vorgehen bei Änderung der Mehrwertsteuer (19% - 16%)
In diesem Beispiel gehen wir davon aus, dass Sie bereits Zwischenrechnungen/Abschlagszahlungen mit einem anderen Mehrwertsteuersatz (19%) erstellt haben.
Beide Rechnungen wurden bereits bezahlt.
Nun soll zum heutigen Tag eine End-/Schlussrechnung gelegt werden, bei der ein neuer Mehrwertsteuersatz (16%) gültig ist.
1. Gegenbuchung
Zum heutigen Tag legen wir eine Gegenbuchung an:
Wichtig dabei ist, dass der gleiche Mehrwertsteuersatz (19%) genutzt wird, wie in den ursprünglichen Zwischenrechnungen/Abschlagszahlungen.
2. Neue End-/Schlussrechnung
Zum heutigen Tag legen wir nun die End-/Schlussrechnung mit dem neuen Mehrwertsteuersatz (16%) an:
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung den Rechnungsbetrag mit der neuen Umsatzsteuer ausweist, NICHT aber die zuviel bezahlte Umsatzsteuer!
Die Ausgabe der Rückerstattung/Nachverrechnung erfolgt im nächsten Schritt und nicht direkt im Rechnungsdokument.



