Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld

Die Eingabe der tatsächlich geleisteten Stunden erfolgt ganz normal, wie bisher auch.

Die neuen Arbeitszeiten müssen in den Normalarbeitszeiten der MitarbeiterInnen berücksichtigen werden.

Siehe dazu auch die Informationen der Arbeitsagentur für Deutschland:
https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

:righty: Wenn die Normalarbeitszeiten rückwirkend herabgesetzt wurden, muss man nach der Anpassung der Normalarbeitszeit, einmal die Differenzstunden neu zuordnen.