Ausbuchung von uneinbringlichen Honoraren bzw. Teilhonoraren

Wenn die Honorarnote nicht vollständig bezahlt wird, können Sie den uneinbringlichen Rest auf folgende Weise ausbuchen:

  • Honorarnote zuerst als „erledigt“ setzen und im Feld „Bezahlter Betrag“ die tatsächlich bezahlte Summe eingeben.
  • Es wird eine Folgehonorarnote mit dem Restwert generiert.
  • Duplizieren Sie diese Folgehonorarnote und geben Sie vor dem offenen Betrag „-“ (minus). Verwenden Sie die gleiche Rechnungsnummer und geben Sie zusätzlich die Bezeichnung „S“ damit sofort ersichtlich ist, dass es sich um eine Stornobuchung handelt.