Wenn ein Kunde eine Teilrechnung nicht vollständig bezahlt, gibt es zwei Möglichkeiten:
Diese Vorgehensweise gilt nicht für einen Haftrücklass oder Sicherheitseinbehalt.
Beispiel: Die Teilrechnung beträgt 1.000 € brutto, der Kunde bezahlt jedoch nur 800 € brutto.
In der Honorarabrechnung wird ohne Mehrwertsteuer gerechnet. Der offene Bruttobetrag muss daher vor der Eingabe in den Nettobetrag umgerechnet werden.
Beispiel bei 20 % Mehrwertsteuer:
200 € brutto ÷ 1,20 = 166,67 € netto
In der neuen Honorarabrechnung ist daher –166,67 € einzutragen.
Durch diese negative Honorarabrechnung wird erneut eine Honorarnote im Modul Honorare erzeugt. Setzen Sie auch diese negative Honorarnote auf Erledigt.
Erst danach wird der fehlende Betrag bei der nächsten Honorarabrechnung wieder berücksichtigt und aufgelistet.
Soll der fehlende Betrag nicht bei einer späteren Honorarabrechnung erscheinen, verwenden Sie beim Erledigtsetzen die Option Abzug.
Der Abzug kann als Prozentsatz oder als fixer Betrag eingetragen werden.
Beispiel:
Mit dem eingetragenen Abzug gilt die Rechnung als abgeschlossen. Es wird keine Folgehonorarnote für den Differenzbetrag erzeugt. Der fehlende Betrag wird daher bei der nächsten Honorarabrechnung nicht erneut aufgelistet.
Verwenden Sie Abzug, wenn die Minderzahlung endgültig akzeptiert wird. Verwenden Sie die negative Honorarabrechnung, wenn der Differenzbetrag bei der nächsten Teilrechnung wieder aufscheinen soll.
Wenn für die Minderzahlung ein eigener Stornobeleg benötigt wird, kann das ursprüngliche Rechnungsdokument dupliziert werden:
Wenn es sich um eine SCHLUßRECHNUNG handelt müssen Sie den Auftrag ändern: