Haftrücklass/Sicherheitseinbehalt

  • Haftrücklass/Sicherheitseinbehalt können Sie im Angebot/Auftrag festlegen und bezieht sich exklusiv auf die End-/Schlussrechnung.
  • Der Betrag (absoluter oder prozentualer Wert) wird:
    • von der Bruttosumme errechnet und
    • von der Bruttosumme abgezogen.

Der Sicherheitseinbehalt/Gewährleistung/Haftrücklass/Einbehalt/Rücklass bezieht sich exklusiv auf die Schlussrechnung!
Für den Sicherheitseinbehalt/Vertragserfüllungseinbehalt auf die Zwischenrechnung/Abschlagszahlungen siehe Sicherheitseinbehalt/Vertragserfüllungseinbehalt

Sie ANGEBOT_EINB… und ABRECH_EINB… unter Informationen zum Angebot und Summe der Leistung aus dem Angebot/Auftrag

  • 10% Einbehalt 1) auf 5 Jahre im Angebot:
  • Fällig in wird in der Honorarabrechnung zu einem konkreten Datum umgerechnet.
  • Beim Erstellen der Honorarabrechnung:
  • In der Honorarabrechnung:

Haftrücklass, Sicherheitseinbehalt, Einbehalt bis zum Ende der Gewährleistungsfristen

XRechnung

Diese sind von der Rechnungsabwicklung unabhängig zu sehen.

Eine Abbildung ist bei der XRechnung nicht vorgesehen.

Sie können jedoch unter Verwendung des Betreffcodes „PMT“ (BT-21) eine Anmerkung in BT-22 in der Rechnung anführen.

Siehe auch: Fragen zu elektronischen Rechnungsstellung im Bauwesen der Koordinierungsstelle für IT Standards (KoSIT) - Freie Hansestadt Bremen

 

1)
10% als Beispiel zum leichter Rechnen