Arbeitsvorgänge bei den Honoraren
Über die Filter in der Tabellenansicht steuern Sie, welche Datensätze angezeigt werden. Geplante und gestellte Honorare können gemeinsam in einer Tabelle dargestellt werden.
Geplante Honorarnote erfassen
- Auf die entsprechende Schalfläche klicken, um die Eingabemaske zu öffnen
- Felder ausfüllen und als Typ „Geplante Honorare„ auswählen
- Datensatz speichern
Das Feld Rechnungsnummer ist bei geplanten Honoraren kein Pflichtfeld – die Nummer ist im Voraus noch nicht bekannt und wird erst bei der Umwandlung in ein gestelltes Honorar ergänzt.
Geplantes in gestelltes Honorar umwandeln
- Gewünschte geplante Honorarnote in der Tabelle auswählen
- Bei Bedarf Änderungen vornehmen:
- Rechnungsnummer eintragen
- Datum anpassen falls die Note nicht am selben Tag erstellt wurde
- Datensatz speichern
Gestellte Honorarnote direkt erfassen
- Auf die entsprechende Schaltfläche klicken, um die Eingabemasek zu öffnen
- Daten der Honorarnote eintragen
- Als Typ „Gestellte Honorare„ auswählen
- Datensatz speichern
Mahnung vermerken
- Honorarnote auswählen
- Im Funktionsmenü auf „Gemahnt“ klicken
- Die Mahnstufe wird automatisch erhöht und ein Hinweisfenster bestätigt den Vorgang
Passen Sie die Spaltenansicht individuell an und blenden Sie z.B. die Mahnstufe als erste Spalte ein – das erleichtert die Übersicht erheblich.
Mahnliste anzeigen
- Auf den Reiter „Mahnungsliste„ wechseln
- Gewünschtes Fälligkeitsdatum und Mahnstufe einstellen
- Anschließend einen Report generieren
Uneinbringliche Honorare ausbuchen
Wird eine Honorarnote nicht vollständig bezahlt, kann der offene Restbetrag folgendermaßen ausgebucht werden:
- Honorarnote als „Erledigt“ markieren und den tatsächlich bezahlten Betrag eintragen
- Es wird automatisch eine Folgehonorarnote mit dem Restwert generiert
- Diese Folgehonorarnote duplizieren
- Vor dem offenen Betrag ein „-„ (Minus) setzen
- Die gleiche Rechnungsnummer verwenden und den Zusatz „S“ ergänzen
Der Zusatz „S„ kennzeichnet die Buchung sofort als Stornobuchung – so bleibt die Rechnungsgeschichte nachvollziehbar.