Ausbuchung von uneinbringlichen Honoraren bzw. Teilhonoraren

Wenn die Honorarnote NICHT VOLLSTÄNDIG BEZAHLT wird, können Sie den Restbetrag falls gewünscht als uneinbringlich ausbuchen:

So funktioniert es:

  • Markieren Sie die Honorarnote in der Tabelle der gestellten Honorare.
  • Klicken Sie auf „Erledigt“ im Funktionsbereich.
  • Tragen Sie im nachfolgenden Dialog den tatsächlich bezahlten Betrag ein. (Beispielsweise 10.000,00 €)
  • Wenn der bezahlte Betrag geringer ist als der Rechnungsbetrag, wird ein Differenzbetrag generiert und als eine Folgehonorarnote mit dem Restwert angezeigt. (In unserem Beispiel die Honorarnote mit der Bezeichnung (2.).
  • Markieren Sie diese Folgehonorarnote
  • Klicken Sie im nächsten Schritt die Funktion Duplizieren an.
  • Geben Sie im Feld Bezahlter Betrag (netto) das Minus „-“ vor dem offenen Betrag ein.Verwenden Sie die gleiche Rechnungsnummer und geben Sie zusätzlich die Bezeichnung „S“ welche die Stornobuchung kennzeichnet.
    • TIPP :righty: Wenn Sie Währungen nutzen, müsste der negative Betrag im Feld „Betrag netto in Verrechnungswährung“ eingegeben werden.
  • Setzen Sie letztendlich auch diese „negative“ Honorarnote auch als erledigt.

righty: Wenn eine Honorarnote in mehreren Teilbeträgen bezahlt wird, erhöht sich die Nummer fortlaufend bis die Honorarnote vollständig bezahlt wurde. In solchen Fällen können Sie die Rechnungsgeschichte betrachten, um die gestaffelten Zahlungseingänge zu der Honorarnote abzurufen.