Haftrücklass/Sicherheitseinbehalt
- Haftrücklass/Sicherheitseinbehalt können Sie im Angebot/Auftrag festlegen.
- Der Betrag (absoluter oder prozentualer Wert) wird:
- von der Bruttosumme errechnet und
- von der Bruttosumme abgezogen.
Der Haftrücklass/Sicherheitseinbehalt bezieht sich exklusiv auf die Schlussrechnung!
- 10% Einbehalt 1) auf 5 Jahre im Angebot:
- Fällig in wird in der Honorarabrechnung zu einem konkreten Datum umgerechnet.
- Beim Erstellen der Honorarabrechnung:
- In der Honorarabrechnung:
1)
10% als Beispiel zum leichter Rechnen