Wie rechnet untermStrich?
Die betriebswirtschaftliche Auswertung von untermStrich hält sich nahe an die Methode der Vollkostenrechnung. Diese Vollkostenrechnung ist nicht mit einer Finanzbuchhaltung zu verwechseln da sich Controlling mit hoher Genauigkeit begnügt um den Eingabeaufwand für den Benutzer so gering wie möglich zu halten.
I. Berechnungsformel
Berechnungsformel für Zeitkosten in allen Auswertungen:
Bruttostundenlohn + (Summe der Aufschlagsfaktoren)
Beispiel:
10€ + (60% + 20% + 20% + 20%) = 22€
10€ + (10€ x 120%) = 22€
10€ + 12€ = 22€
II. Bruttostundenlohn
Bruttostundenlohn = Bruttomonatslohn / Monatsarbeitsstunden
Die Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat ist in den Kollektiv- bzw. Tarifverträgen festgelegt.
Monatsarbeitsstunden = in den meisten Fällen 173.
173 ergibt sich aus: 40 Wochenstunden * 52 Wochen / 12 Monate = 173,333 Stunden pro Monat.
173 als Teiler ist nur eine mögliche Variante. Es gibt noch viele andere Möglichkeiten einen relevanten Teiler zu ermitteln. Dies bitte mit Hilfe Ihres Steuerberaters klären.
Alternativ können Sie den Bruttostundenlohn auch aus Bruttojahresgehalt durch Jahresarbeitsstunden errechnen.
exemplarische Beispiele:
Bruttomonatslohn von 2.595 € / 173 = 15 € Bruttostundenlohn
Bruttomonatslohn von 4.325 € / 173 = 25 € Bruttostundenlohn
III. Aufschlagsfaktoren
Es können in untermStrich maximal neun Aufschläge definiert werden.
in unserem Bespiel begnügen wir uns mit vier (dies sollte in den meisten Fällen auch reichen):
- Soziallasten: Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung, Unfallversicherung …
- Sachkosten: Miete, EDV, Bürobedarf…
- GK-Anteil (Gemeinkostenanteil): z.B: Urlaub, Krankenstand, alle unproduktiven Projekte
- Wagnis und Gewinn: Wagnis und erwarteter Gewinn
untermStrich bietet Ihnen einen Produktivitätsbutler mit dem Sie den GK-Anteil (Gemeinkostenanteil) ermitteln können. Einfach den Wert Verhältnis U/P aus der Spalte Stunden nehmen und diesen bei ALLEN Beschäftigungsgruppen eintragen. Genaue Werte erhalten Sie frühestens nach einem Jahr vollständiger Stundeneingaben.
Die exakten Werte für die Aufschlagsfaktoren bitte mit Ihrem Steuerberater klären.
IV. Variante A
alle Aufschläge wie z.B: Sozialkosten, Gemeinkosten und Sachkosten werden in den Bruttostundenlohn eingerechnet. Einzig Wagnis und Gewinn sollte als separater Aufschlag definiert werden um damit später die sogenannte Grenzkostenrechnung durchführen zu können.
30 € + 10% Wagnis und Gewinn = 33 € pro Stunde
V. Variante B
Diese Variante bietet Ihnen die Möglichkeit Auswertungen durch weg- und dazuschalten von Aufschlägen differenzierter zu betrachten.
Berechnungsbeispiel: 15 € Bruttostundenlohn +
(60% Soziallasten + 20% Sachkosten + 20% GK-Anteil + 20% Wagnis und Gewinn)
15 € + 120% = 33 € pro Stunde
Aufschläge können auch in absoluten € Beträgen definiert werden.
Beispiel: 15 € + (in Summe) 18 € = 33 € pro Stunde
Es können auch beide Varianten (Prozentaufschläge und Absolutwerte) kombiniert werden!
Beispiel: 15 € + 120% + 15 € = 48 € pro Stunde
Geben Sie die Aufschläge unter Beschäftigungsgruppen im Modul Konfiguration ein.
VI. Regel
Sind Kosten bereits im Bruttostundenlohn enthalten, wie hier in Variante A dargestellt, dann bitte nicht mehr als Aufschlag dazurechnen und umgekehrt, wenn Kosten im Bruttostundenlohn fehlen dann, wie hier in Varinate B dargestellt, als Aufschlag dazurechnen um zur Kostenwahrheit, mit maximal 90%iger Genauigkeit, zu gelangen.
VII. Grenzkostenrechnung
Als Grenzkostenrechnung bezeichnet man Auswertungen bei denen der Aufschlag Wagnis und Gewinn nicht berücksichtigt wird. Dies können Sie erreichen indem Sie diesen Aufschlag bei den Auswertungen deaktivieren.
VIII. Weitere Infos
Es hat wenig Sinn, z.B. geringfügige Ausgaben wie Papier, Bleistifte etc. bei den Kosten einzutragen, da deren Auswirkung auf den Trend der Projektkosten verschwindend ist. Der Eingabeaufwand würde aber erhöht werden, ohne eine wesentlich bessere Genauigkeit der Auswertungsergebnisse zu erreichen.
Zusätzlich gibt es Parameter in der Vollkostenrechnung, die in der Buchhaltung nicht vorkommen. Im Wesentlichen ist es das Unternehmerentgelt, das für die Vollkostenrechnung angesetzt werden muss, um die Ergebnisse nicht zu verschleiern. Dies trifft allerdings nur zu wenn der Unternehmer selbst keine Stunden erfasst.
Kontrollieren Sie laufend die Eingabeparameter und interpretieren Sie die Ergebnisse und Trends der untermStrich Auswertungen und vergleichen Sie diese mit der tatsächlichen Situation in Ihrem Betrieb. Haben Sie dabei das Gefühl, es gibt eine Diskrepanz zwischen den Zahlen am Papier und den tatsächlichen Verhältnissen, kontrollieren Sie kritisch die Eingaben, die zu diesem Ergebnis geführt haben.
Berücksichtigen Sie alle diese Parameter und verbessern iterativ die Ausgangsparameter der Kostenrechnung, dann werden Sie ein brauchbares Werkzeug zur frühzeitigen Erkennung von Fehlentwicklungen bei laufenden Projekten, Änderungen des Mitarbeiterverhaltens und verschiedenen anderen innerbetrieblichen Problemen zur Verfügung haben.