Die Beschäftigungsgruppen regeln die Berechnung der tatsächlichen Aufwände bei den verschiedenen betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Mit diesen Beschäftigungsgruppen werden prozentuelle und/oder absolute Aufschlagsfaktoren gespeichert, die dem Bruttostundenlohn bei der Auswertung aufgeschlagen werden, um zu einem Bürostundensatz zu gelangen. Jeder Mitarbeiter muss genau einer aktiven Beschäftigungsgruppe zugeordnet werden. Die Beschäftigungsgruppen werden in der Konfiguration definiert. Die Berechnung des effektiven Stundensatzes des Mitarbeiters erfolgt nach der Formel.

Folgende Eingaben sind erforderlich:

  • Gruppenname: geben Sie eine eindeutige Gruppenbezeichnung ein. Diese kann sich an den Kollektivvertragsgruppen orientieren, wird aber um weitere Gruppen erweitert, die nicht enthalten sind, aber für eine Auswertung erfasst werden müssen: z.B. Unternehmer/Firmenleiter, dienstnehmerähnliche Werkverträge, Mitarbeiter mit besonderen Verträgen usw.
  • Bemerkung: beschreiben Sie die Beschäftigungsgruppe mit einem kurzen Text.
  • Aufschlagsfaktoren: legen Sie die Aufschlagsfaktoren für die jeweilige Beschäftigungsgruppe auf den Bruttostundenlohn in Prozenten fest. Überlegen Sie sich die Aufschläge mit Hilfe bestehender Daten bzw. unter Einbeziehung Ihres Steuerberaters.

Es wird sinnvoll sein, die Aufschlagsfaktoren von Zeit zu Zeit zu überdenken, bzw. aufgrund der ausgewerteten Daten zu aktualisieren (Produktivitätskennzahlen, Investitionen, Überstunden usw.)

Speichern Sie die Eingabe der Definitionen durch einen Klick auf die Speichern-Schaltfläche.

:help: Es können mehrere Zuordnungen erfolgen wenn ein Mitarbeiter z.B. einen anderen Aufgabenbereich erhält, für den abweichende Aufschläge gelten, aber die Zeiträume dürfen sich nicht überschneiden. Achten Sie bei der Definition auch darauf, dass zwischen den Datensätzen keine Lücken entstehen, d.h. der neue Satz sollte immer am folgenden Tag des abgeschlossenen Satzes beginnen. Änderungen an den Aufschlagsfaktoren der Beschäftigungsgruppe müssen nicht neu den Mitarbeitern zugeordnet werden, dafür hat wiederum jede Beschäftigungsgruppe einen Gültigkeitszeitraum.